Die Vorstandsmitglieder arbeiten alle ehrenamtlich ohne Aufwandsentschädigung, um die Ausgaben der Stiftung so gering wie möglich zu halten.

Die Spendengelder werden in Umsetzung der Satzung zweckentsprechend verwendet.
Beispielgebend sind hierfür:
• Übernahme von erforderlichen Leistungen, die Krankenkassen nicht übernehmen
• Zuschüsse für zusätzliche Ausgaben, die infolge der Erkrankung bzw. im Zusammenhang damit entstehen.
• Organisation von gemeinsamen Freizeitaktivitäten

Die Stiftung ist gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamtes Plauen vom 16.02.2015 wegen mildtätiger Zwecke nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen § 53 AO. Wir sind berechtigt, für Spenden, die uns zur Verwendung für diesen Zweck zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Ihre Spendenquittung wird Ihnen bei einer Spende ab 200,01 Euro zum Jahresende automatisch zugeschickt. Spenden bis 200,00 Euro können Sie einfach mit dem Kontoauszug der Bank oder dem Einzahlungsbeleg steuerlich geltend machen. Erst ab einer Spendenhöhe von 200,01 Euro ist die Vorlage einer Spendenquittung notwendig.
Hinweis:
Bitte geben Sie Name und Adresse im Überweisungstext an, damit wir uns bedanken bzw. Ihnen eine Spendenbescheinigung schicken können!

Sollten Sie einmal keine Spendenquittung erhalten haben, senden wir Ihnen diese selbstverständlich gerne nachträglich zu.
Per E-Mail (spenden@kinderkrebsstiftung-vogtland.de) können Sie eine Zuwendungsbestätigung oder eine Kopie anfordern.

Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und werden nur für die Abwicklung der Spende, wie das Ausstellen der Spendenquittung, genutzt und gespeichert. Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Bei der Abwicklung der Onlinespende kommen die gleichen Standards zum Einsatz wie beim Online-Banking. Alle Daten werden im SSL-Modus verschlüsselt übertragen.

Dieses Spendensiegel wird auf Antrag vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen in Berlin (DZI) vergeben. Sowohl die erstmalige Beantragung als auch die Beibehaltung diese Spendensiegels verursachen für kleinere Organisationen hohe Kosten und erheblichen administrativen Aufwand. Ebenso wird seitens des DZI bei der beantragenden Organisation ein jährliches Geldspendenvolumen von mindestens 25.000 Euro erwartet. Als regionale Organisation möchten wir diese Gelder lieber an unsere betroffenen Familien weitergeben und verzichten daher auf die Beantragung eines solchen Spendensiegels.