So können Sie helfen

In hoffentlich nicht allzu langer Zeit wird Krebs heilbar sein. Noch müssen wir, noch wollen wir helfen, körperliche und seelische Nöte krebserkrankter Kinder zu lindern.

Unser Vorstand arbeitet ehrenamtlich ohne Aufwandsentschädigungen. Er beschließt über die satzungsgemäße Ausreichung und Verwendung der einzusetzenden Gelder.

Für uns sind diese Aufgaben Herzensangelegenheiten.
Vielleicht auch für Sie?
Helfen Sie doch bitte mit, mit Ihrer finanziellen Zuwendung unsere Arbeit zu unterstützen.
Vielen Dank dafür.

klassisch per Banküberweisung

Kontoinhaber: Stiftung zur Hilfe für krebskranke Kinder im Sächsischen Vogtland
IBAN: DE10 8705 8000 3150 1016 02
BIC: WELADED1PLX
Bank: Sparkasse Vogtland

Hinweis: Bitte geben Sie Name und Adresse im Überweisungstext an, damit wir uns bedanken bzw. Ihnen eine Spendenbescheinigung schicken können!


Der Grundstock unserer Stiftung wurde vom Gründungsstifter Dr. Tassilo Lenk aus Anlass seines 50. Geburtstages gelegt. Immer öfter nutzen auch Schulen, Firmen und andere Institutionen diese einfache Möglichkeit, um Spenden zu sammeln.

Unsere Bitte an Sie: Bitte informieren Sie uns vorab über Ihre geplante Spendenaktion. So können wir einen reibungslosen Ablauf sicherstellen.


Um allen betroffenen Familien helfen zu können, müssen diese von der Stiftung Kenntnis haben und sich an die Stiftung wenden. Die betroffenen Familien haben in der Akutphase der Erkrankung aber andere Sorgen, als sich bei uns zu melden. Deshalb informieren Sie uns bitte, wenn Ihnen Kinder bekannt sind, die die Hilfe der Stiftung benötigen.


Vielleicht haben Sie niemand, dem Sie Ihr Vermögen vererben können?
In diesem Fall können Sie dies einer gemeinnützigen Organisation, deren Arbeit Sie schätzen, zuwenden. Dann sollten Sie in jedem Fall ein Testament errichten. Auf diese Weise können Sie den späteren Verbleib Ihres Vermögens in Ihrem Sinne regeln.

Davon ausgenommen ist nur der so genannte Pflichtteil, auf den Abkömmlinge, die Eltern und der Ehegatte des Erblassers einen Anspruch haben und der nur unter engen Voraussetzungen entzogen werden kann.


Wie jede gemeinnützige Stiftung benötigen wir Zuwendungen, die ins Stiftungskapital fließen. Zustiftungen haben einen beachtlichen Vorteil, sie helfen langfristig. Das Stiftungskapital ist der finanzielle Grundstock der Stiftung. Das Vermögen wird gewinnbringend angelegt. Nur die Erträge daraus dürfen für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Auf diese Weise trägt eine Zustiftung Jahr für Jahr aufs Neue dazu bei, die Hilfsangebote der Stiftung kontinuierlich sicherzustellen.

Zustiftungen leisten können sowohl natürliche als auch juristische Personen.

Spendenkonto DE10870580003150101602

Häufige Fragen und Antworten

Was machen wir mit dem Geld?

Die Vorstandsmitglieder arbeiten alle ehrenamtlich ohne Aufwandsentschädigung, um die Ausgaben der Stiftung so gering wie möglich zu halten. Die Spendengelder werden in Umsetzung der Satzung zweckentsprechend verwendet.
Beispielgebend sind hierfür:

  • Übernahme von erforderlichen Leistungen, die Krankenkassen nicht übernehmen
  • Zuschüsse für zusätzliche Ausgaben, die infolge der Erkrankung bzw. im Zusammenhang damit entstehen
  • Organisation von gemeinsamen Freizeitaktivitäten
Sind die Spenden steuerlich absetzbar?

Die Stiftung ist gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamtes Plauen vom 16.02.2015 wegen mildtätiger Zwecke nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen § 53 AO. Wir sind berechtigt, für Spenden, die uns zur Verwendung für diesen Zweck zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Bekomme ich eine Spendenquittung?

Ihre Spendenquittung wird Ihnen bei einer Spende ab 200,01 Euro zum Jahresende automatisch zugeschickt. Spenden bis 200,00 Euro können Sie einfach mit dem Kontoauszug der Bank oder dem Einzahlungsbeleg steuerlich geltend machen. Erst ab einer Spendenhöhe von 200,01 Euro ist die Vorlage einer Spendenquittung notwendig.
Hinweis: Bitte geben Sie Name und Adresse im Überweisungstext an, damit wir uns bedanken bzw. Ihnen eine Spendenbescheinigung schicken können!

Sie haben keine Spendenquittung bekommen oder Sie benötigen eine Kopie der letzten Bescheinigung?

Sollten Sie einmal keine Spendenquittung erhalten haben, senden wir Ihnen diese selbstverständlich gerne nachträglich zu. Per E-Mail (spenden@kinderkrebsstiftung-vogtland.de) können Sie eine Zuwendungsbestätigung oder eine Kopie anfordern.

Ist das Spenden sicher?

Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und werden nur für die Abwicklung der Spende, wie das Ausstellen der Spendenquittung, genutzt und gespeichert. Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Bei der Abwicklung der Onlinespende kommen die gleichen Standards zum Einsatz wie beim Online-Banking. Alle Daten werden im SSL-Modus verschlüsselt übertragen.

Hat die Stiftung DZI-Spendensiegel?

Dieses Spendensiegel wird auf Antrag vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen in Berlin (DZI) vergeben. Sowohl die erstmalige Beantragung als auch die Beibehaltung diese Spendensiegels verursachen für kleinere Organisationen hohe Kosten und erheblichen administrativen Aufwand. Ebenso wird seitens des DZI bei der beantragenden Organisation ein jährliches Geldspendenvolumen von mindestens 25.000 Euro erwartet. Als regionale Organisation möchten wir diese Gelder lieber an unsere betroffenen Familien weitergeben und verzichten daher auf die Beantragung eines solchen Spendensiegels.