Sie wollen helfen

In hoffentlich nicht allzu langer Zeit wird Krebs heilbar sein.
Noch müssen wir, noch wollen wir helfen, körperliche und seelische Nöte krebserkrankter Kinder zu lindern.

Unsere Stiftung finanziert sich allein aus Spendeneinnahmen, die wir direkt verwenden oder dem Stiftungskapital zuführen, wenn es die Bedingungen erlauben, um aus diesem Kapitalstock weitere Erträge zu erhalten.

Unser Vorstand arbeitet ehrenamtlich ohne Aufwandsentschädigungen. Er beschließt über die satzungsgemäße Ausreichung und Verwendung der einzusetzenden Gelder.

Für uns sind diese Aufgaben Herzensangelegenheiten. - Vielleicht auch für Sie?
Helfen Sie doch bitte mit, mit Ihrer finanziellen Zuwendung unsere Arbeit zu unterstützen. Vielen Dank dafür.

So können Sie helfen:

Überweisen Sie dazu bitte einfach auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Stiftung zur Hilfe für krebskranke Kinder im Sächsischen Vogtland
Bank: Sparkasse Vogtland
IBAN: DE 10 8705 8000 3150 1016 02
BIC: WELADED1PLX

Hinweis:
Bitte geben Sie Name und Adresse im Überweisungstext an, damit wir uns bedanken bzw. Ihnen eine Spendenbescheinigung schicken können!

Es gibt viele Anlässe, die sich eignen, eine Spenden-statt-Geschenke-Aktion zu starten.
Der Grundstock unserer Stiftung zum Beispiel wurde vom Gründungsstifter aus Anlass seines 50. Geburtstages gelegt. Immer öfter nutzen auch Schulen, Firmen und andere Institutionen diese einfache Möglichkeit, um Spenden zu sammeln.
Unsere Bitte an Sie: Bitte informieren Sie uns vorab über Ihre geplante Spendenaktion. So können wir einen reibungslosen Ablauf sicherstellen.

Um allen betroffenen Familien helfen zu können, müssen diese von der Stiftung Kenntnis haben und sich an die Stiftung wenden. Die betroffenen Familien haben in der Akutphase der Erkrankung aber andere Sorgen als sich bei uns zu melden. Deshalb informieren Sie uns bitte, wenn Ihnen Kinder bekannt sind, die die Hilfe der Stiftung benötigen.

Vielleicht haben Sie niemand, dem Sie Ihr Vermögen vererben können. In diesem Fall können Sie dies einer gemeinnützigen Organisation, deren Arbeit Sie schätzen, zuwenden. Dann sollten Sie in jedem Fall ein Testament errichten. Auf diese Weise können Sie den späteren Verbleib Ihres Vermögens in Ihrem Sinne regeln. Davon ausgenommen ist nur der so genannte Pflichtteil, auf den Abkömmlinge, die Eltern und der Ehegatte des Erblassers einen Anspruch haben und der nur unter engen Voraussetzungen entzogen werden kann.

Wie jede gemeinnützige Stiftung benötigen wir Zuwendungen, die ins Stiftungskapital fließen. Zustiftungen haben einen beachtlichen Vorteil, sie helfen langfristig.
Das Stiftungskapital ist der finanzielle Grundstock der Stiftung. Das Vermögen wird gewinnbringend angelegt. Nur die Erträge daraus dürfen für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Auf diese Weise trägt eine Zustiftung Jahr für Jahr aufs Neue dazu bei, die Hilfsangebote der Stiftung kontinuierlich sicherzustellen.
Zustiftungen leisten können sowohl natürliche als auch juristische Personen.

Sie haben noch weitere Fragen?

Spendenfragen